Wir gewähren Gästen ab 16 Jahren Einlass, wenn eine Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
Auf der Rückseite der Vollmacht muss eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten sein.
Dann können Gäste ab 16 Jahren in Begleitung des stellvertretungs-bevollmächtigten Erwachsenen bei uns feiern.
Gültig nur mittwochs in den Ferien,
siehe rechts auf dem Flyer >
> download Vollmacht (PDF)